
Leistungen
B. Besondere Leistungen der Verwaltung
Ein festes Entgelt (pauschale Verwaltergebühr gemäß Vertrag) setzt einen festen Leistungsumfang voraus.Die Verwaltung ist bereit und in der Lage, zusätzliche Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern eine umfassende Information und Werterhaltung für Ihren Grundbesitz zu bieten.
Außerdem kann es vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandsetzungen für die Gemeinschaft erheblicher Mehraufwand ausgelöst wird, der von den Vertragspartnern vorher nicht kalkulierbar ist.
Sofern kein tatsächliches Verschulden durch die Verwaltung besteht, werden diese besonderen Leistungen von der Verwaltung zu den z. Zt. gültigen Kostensätzen mit der Eigentümergemeinschaft abgerechnet und mit der Rechnungsstellung fällig. Diese Leistungen sind, soweit möglich und vereinbart, von der Gemeinschaft im Rahmen des Schadenersatzes bzw. nach Beschluss dem verursachenden Miteigentümer weiterzubelasten.
Wohnungseigentümerversammlung
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Niederschrift
Jedem Wohnungseigentümer wird von der Eigentümerversammlung eine Kopie der Beschlüsse ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.
Ohne Berechnung
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Weitere Eigentümerversammlungen
Weitere, zusätzliche Versammlungen über die ordentliche Jahresversammlung hinaus sind vergütungspflichtig.
Je Versammlung
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Wohnungseigentümer und Beirat
Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien).
Je Kopie
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Eigentumswechsel
Bearbeitung von Eigentümerwechseln (z. B. Information des Erwerbers, Ändern der Stammdaten, Auskünfte/Einsicht in die Unterlagen usw.) und - falls erforderlich - Verkaufszustimmung gemäß § 12 WEG vor dem Notar.
Je Wechsel
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Instandhaltung und Instandsetzung
Instandhaltungsplanung
Aufstellen eines Instandsetzungsplanes zur Bedarfsermittlung der Instandhaltungsrückstellungen für Instandsetzungen unter Angabe der Schätzkosten für 5 Jahre
Nach Aufwand
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Weitere Ortstermine an der Wohnanlage
(soweit sie nicht von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistung veranlasst wurden)
Nach Aufwand
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Aufwändige Instandsetzungen
Mitwirkung bei aufwendigen Instandhaltungen und Instandsetzungen über die in der Grundleistung vereinbarte Höhe hinaus.
In % der Bausumme
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Versicherungsschäden im Sondereigentum
Mitwirkung bei der Schadenssuche, -Beseitigung und -Abwicklung von ggf. versicherten Instandsetzungen im Sondereigentum.
In % der Schadenssumme
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Kaufmännische Verwaltung
Keine Lastschriftteilnahme
Bei dem vorgenannten pauschalen Verwalterentgelt wird die Teilnahme am Lastschriftverfahren vorausgesetzt. Mehraufwand zu Lasten des Verursachers.
Je Einzelbuchung
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Mahnungen und Abmahnungen
Mahnungen und Abmahnungen an säumige bzw. verantwortliche Miteigentümer
Je Mahnung
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Sonderumlagen
Ermittlung der Gesamt-/Einzelumlage, Nachricht an die Eigentümer, Einzug, Einzelbuchung, Geldverwaltung und Abrechnung mit den Eigentümern
Je Sonder-/Teileigentum
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Lohnabrechnung
Lohn- und Lohnnebenkostenabrechnungen für haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter der Gemeinschaft je Monat und Mitarbeiter
Kosten des Steuerberaters bzw. je Abrechnung
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Rechtliche Verwaltung
Gerichtsverfahren
Bearbeitung von Gerichtsverfahren wie z. B. Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen etc. Über die Anträge und Ergebnisse der Verfahren (außer Hausgeldklagen) werden die Eigentümer in Kurzform durch Rundschreiben informiert
Nach Aufwand
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Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerungen
Bearbeiten und Information der Eigentümer, Überwachung, ggf. Teilnahme an den Versteigerungs-/Verteilungsterminen zur Interessenwahrung der Eigentümergemeinschaft
Nach Aufwand
Allgemeines
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Kopien
Kopien einschließlich daraus entstehende Lohnkosten
Je DIN A4-Seite
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Ersatzvornahme
Ersatzvornahmen bei abgemahntem Leistungsrückstand einzelner Miteigentümer und Beschaffung fehlender Unterlagen
Nach Aufwand
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Aufwand für zusätzliche Arbeiten
Leistungen, die nicht in den Teilen A) Grund- oder B) Besondere Leistungen dieses Vertrages aufgeführt sind oder die durch nachträgliche gesetzliche Änderungen entstehen, werden nach Aufwand abgerechnet.
Aufwand zur Zeit:
Personal:
a) Geschäftsführer / Stellvertreter | je Stunde | 60,00 € |
b) Sachbearbeiter | je Stunde | 39,00 € |